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Vortrag: Was leisten Patientenverfügungen für den Fall der Demenz? (Schwachhausen)

25.02.2026 16:00 - 00:00

Was leisten Vorausverfügungen für den Fall der Demenz? Die Situation eines Menschen mit Demenz unterscheidet sich nicht wesentlich von der eines an einer anderen Erkrankung leidenden Patienten, der infolge seiner Erkrankung die Fähigkeit zu einer rechtlich verbindlichen Willensbildung verloren hat. Es braucht daher keine besondere Patientenverfügung für den Fall der Demenz. Und doch bestehen zwischen Vorausverfügungen für den Fall der Demenz und für andere Erkrankungen Unterschiede, nämlich in der Bereitschaft anderer, solche Vorausverfügungen in der Praxis zu befolgen. Was ist Schicksal, was können wir mit einer Vorausverfügung bei Demenz "machen", was können wir mit einer Vorausverfügung bei Demenz "gestalten"? 

Der Leiter des klinischen Ethikkomitees im Krankenhaus St. Joseph-Stift Reinhard Gilster gibt in der Reihe Medizin am Mittwoch Tipps und Anregungen zum Thema.

Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung unter 0421/347-347 oder mam@sjs-bremen.de ist aufgrund limitierter Plätze erforderlich.

Ort:
St. Joseph-Stift, Schulungszentrum (Eingang Schubertstraße), Schwachhauser Heerstr. 54
Organisator:
Krankenhaus St. Joseph Stift Bremen