Mit der Heirat ist das Versprechen verbunden, einander beizustehen. Eheleute gehen daher oftmals davon aus, dass sie im Notfall ihren Ehepartner vertreten oder für ihn Entscheidungen treffen dürfen. Bisher war das aber nicht so. Es musste dafür eine Vollmacht vorliegen.
Die Ehegattennotvertretung
Nun ist im Januar 2023 aber ein neues Gesetz in Kraft getreten: das sogenannte „Ehegattennotvertretungsrecht“
Über dieses Gesetz und den damit verbundenen Vertretungsrechten möchten wir Sie gern informieren. Wir werden dabei zu folgenden Fragen Antworten geben:
- Was beinhaltet das Recht auf Ehegattennotvertretung, was kann damit geregelt werden?
- Habe ich als Ehepartner neue Pflichten bekommen, die ich erfüllen muss?
- Gibt es Bedingungen, die erfüllt sein müssen?
- Sind Vollmachten nun nicht mehr notwendig?
Vielleicht habe Sie auch eigene Fragen? Bringen Sie diese gerne mit.
Die Teilnahme ist kostenlos. Referentin: Marion Bosse/Örtliche Betreuungsbehörde Breme.
Es wird aber um eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer: 0421-696242-0 gebeten.