Bettgitter und Bauchgurte, abgeschlossene Türen und „beruhigende“ Medikamente; im alltäglichen Verständnis dienen diese Maßnahmen dem Schutz und der Sicherheit von Angehörigen oder Betreuten. Doch im Sinne des Gesetzes handelt es sich dabei oftmals um freiheitsentziehende Maßnahmen, die das Betreuungsgericht genehmigen muss.
In dieser Veranstaltung werden zunächst einführende Informationen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen vermittelt:
• Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen?
• Wann sind sie durch das Betreuungsgericht zu genehmigen?
• Wann sind sie durch das Betreuungsgericht zu genehmigen?
• Welche Aufgaben haben Betreuer:innen oder die bevollmächtigte Person im gerichtlichen Verfahren?
Durch den Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen werden zentrale Grundrechte beschnitten. Daher muss immer intensiv nach möglichen Alternativen gesucht werden, um solche Maßnahmen zu vermeiden oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Anhand von Beispielen aus der Praxis werden Möglichkeiten der Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen besprochen. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, eigene Erfahrungen und Beispiele aus der Praxis einzubringen.
Referentin Edeltraut Burghardt, Örtliche Betreuungsbehörde, Amt für Soziale Dienste; Moderation: Angela Horstmann, Örtliche Betreuungsbehörde, Amt für Soziale Dienste
Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen ist immer erwünscht. Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung per E-Mail an kwadrat-veranstaltungsservice@werkstatt.bremen.de oder über die Anmeldebögen in der Fortbildungsbroschüre.