Unsere Erreichbarkeit

Sie erreichen uns telefonisch

unter der Tel.-Nr. 0421 / 98 99 52 99

montags bis donnerstags 9.30 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr

und

freitags 10 -13 Uhr

Nachmittags und Freitag Vormittag nimmt unsere "Help-Line" ihren Anruf entgegen.  

Wenn Sie ein Beratungsgespräch bei uns wünschen oder Informationsmaterial abholen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Termine für telefonische oder persönliche Beratung sind nach Absprache auch außerhalb der oben genannten Zeiten möglich!

Aktuelles zum Thema Demenz

17.06.2024

Fortbildung zum/zur Demenzbeauftragten im Krankenhaus der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.

Mehrtägige Fortbildung in Hannover (analog + digital) vom 05. August - 12. Dezember 2024

In Deutschland lebten Ende des Jahres 2021 knapp 1,8 Mio. Menschen mit Demenz. Im selben Jahr gab es rund 440.000 Neuerkrankungen, was in etwa 1.200 Neuerkrankungen pro Tag entspricht (Deutsche Alzheimer Gesellschaft, 2022). Im Vergleich zu den Vorjahren nimmt die Anzahl von Menschen mit Demenz weiter zu. Schon heute behandeln Krankenhäuser vielfach Menschen mit Demenz. Dabei ist die demenzielle Erkrankung oft nur eine Nebendiagnose und nicht der Grund für die Einweisung. Vor dem Hintergrund einer deutlichen Zunahme von älteren und hochaltrigen Patient:innen und dem damit einhergehenden Anstieg derjenigen mit demenziellen Einschränkungen im Akut- und Rehabilitationsbereich sind besondere Anforderungen an das Personal und die organisatorische sowie architektonische Gestaltung von Krankenhäusern gerichtet. 
Für Menschen mit demenziellen Einschränkungen lösen die Verlegung und der Aufenthalt in der akutklinischen, geriatrischen oder rehabilitativen Versorgung nahezu immer eine stressverursachende und krisenhafte Lebenssituation aus. Demenzbedingte Einschränkungen und Verhaltensweisen können sich erschwerend auf die pflegerische Versorgung und Durchführung der ärztlichen und therapeutischen Behandlung auswirken. Krankenhäuser können die Versorgung und Begleitung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen durch die Sensibilisierung des gesamten Personals sowie demenzsensible Konzepte verbessern. 

Ein erster Schritt dazu ist die Einführung von Demenzbeauftragten, die abgestimmte Projekte fördern, gezielte Maßnahmen ergreifen, und somit demenzsensible Strukturen nachhaltig verankern können. Mit der Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) sind seit dem 1. Juli 2023 alle Krankenhäuser dazu verpflichtet, mindestens eine:n Demenzbeauftragte:n vorzuhalten. Die Demenzbeauftragten sollen dazu beitragen die Versorgung in den Krankenhäusern an den Bedarfen der Demenzbetroffenen zu orientieren und diese somit ganzheitlich und demenzsensibel auszurichten und sicherzustellen. Dafür sollen die Demenzbeauftragten unter anderem Patient:innen und ihre Zu- und Angehörigen sowie medizinisches und pflegerisches Personal unterstützen und beraten und das Vertrauen untereinander fördern. Die Fortbildung soll Demenzbeauftragte anleiten und dazu befähigen, ihre Rolle und die damit einhergehenden Aufgaben im Krankenhaus im Sinne einer demenzsensiblen Gesundheitsversorgung zu erfüllen. Angesprochen sind Ehrenamtliche oder Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eine koordinierende und beratende Aufgabe als Demenzbeauftragte:r wahrnehmen und ausbauen möchten. Die Fortbildung richtet sich an die unterschiedlichen Funktionsbereiche und Fachdisziplinen in der Gesundheitsversorgung aus Pflegeberufen, Ärzteschaft, Qualitätsmanagement, Sozialdienst oder Überleitungs- und Entlassungsmanagement. Das Curriculum für die Fortbildung zur/m Demenzbeauftragten im Krankenhaus wurde von der LVG & AFS Niedersachsen Bremen e.V. evaluiert und von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. veröffentlicht. In Anlehnung an die nationale Demenzstrategie und die Novellierung des NKHG wurden die Module angepasst und erweitert.  Die Fortbildung richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit koordinierende und beratende Aufgaben als Demenzbeauftragte:r wahrnehmen und ausbauen möchten. Das Angebot richtet sich an alle im Krankenhaus Tätigen und darüber hinaus alle Interessierten. Fortbildungspunkte: Für diese Fortbildung werden 20 Fortbildungspunkte anerkannt. Die Teilnahmegebühr beträgt 1.990,00 € pro Person. Anmeldungen werden nur schriftlich über das Anmeldeformular entgegengenommen.

Internetseite: https://www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen/fortbildung-demenzbeauftragt-2024-2/

Weitere Infos: Maria Hellbaum (Fachreferentin der (LVG & AFS Nds. HB e. V.), Tel. (0511) 388 11 89 - 142 oder per Mail: maria.hellbaum@gesundheit-nds-hb.de